Wohnung verkaufen · mit Sachverständigen-Blick
Wohnung verkaufen in der Ortenau und in Freiburg
Beim Wohnungskauf kauft man die Eigentümergemeinschaft mit. Käufer und Banken wollen deshalb wissen, wie es um Gebäude, Erhaltungsrücklage und anstehende Beschlüsse steht. Wir werten Teilungserklärung, Protokolle und Wirtschaftsplan aus, prüfen als Bausachverständige Wohnung und Gemeinschaftseigentum – und verkaufen Ihre selbst genutzte oder vermietete Wohnung zwischen Offenburg und Freiburg.
Typische Situationen
Wann Eigentümer ihre Wohnung mit uns verkaufen
Selbst genutzt, vermietet, geerbt oder als Kapitalanlage: Jede Situation hat eigene Käufer und eigene Fragen. Wir planen den Verkauf passend dazu.
Selbst genutzte Wohnung
Sie ziehen um oder brauchen mehr Platz? Wir stimmen Verkauf und Auszug zeitlich ab und bereiten die Wohnung so vor, dass sie bei Besichtigungen überzeugt.
Vermietete Wohnung
Für Kapitalanleger zählen Miete, Mietvertrag und Hausgeld. Wir bereiten die Zahlen übersichtlich auf und stimmen Besichtigungen rücksichtsvoll mit den Mietern ab.
Geerbte Wohnung
Wir helfen, die Unterlagen beim Verwalter zu beschaffen, schaffen eine nachvollziehbare Preisgrundlage für alle Erben und koordinieren den Verkauf.
Sanierung im Haus geplant
Stehen Dach, Fassade oder Heizung zur Sanierung an, fragen Käufer nach Sonderumlagen. Wir ordnen die Beschlüsse ein und sagen offen, wie sie sich auf den Preis auswirken.
Ablauf
So verkaufen wir Ihre Wohnung
Vier Schritte vom ersten Gespräch bis zur Schlüsselübergabe. Tippen Sie einen Schritt an, um zu sehen, was dabei passiert.
Worauf Käufer achten
Was Wohnungskäufer prüfen – und wie wir es vorbereiten
Eine schöne Wohnung reicht nicht, wenn das Haus drumherum Fragen aufwirft. Banken und informierte Käufer lesen die Unterlagen der Gemeinschaft genau. Wir auch – vorher.
- 01
Teilungserklärung
Sie regelt, was zur Wohnung gehört: Keller, Stellplatz, Gartenanteil, Sondernutzungsrechte. Wir prüfen, ob Angebot und Teilungserklärung zusammenpassen.
- 02
Protokolle und Beschlüsse
Die Protokolle der letzten Jahre zeigen, welche Sanierungen anstehen und ob es Streit in der Gemeinschaft gibt. Wir fassen das Wichtigste für Käufer verständlich zusammen.
- 03
Erhaltungsrücklage und Hausgeld
Eine gut gefüllte Rücklage beruhigt Käufer, eine knappe Rücklage bei anstehender Sanierung lässt Sonderumlagen erwarten. Wir ordnen beides ein.
- 04
Zustand des Gebäudes
Dach, Fassade, Fenster, Heizung und Leitungen gehören meist zum Gemeinschaftseigentum. Als Bausachverständige beurteilen wir, was in den nächsten Jahren auf die Gemeinschaft zukommt.
- 05
Wohnfläche und Sondereigentum
Stimmt die angegebene Wohnfläche? Sind ausgebaute Räume genehmigt? Wir gleichen Pläne, Flächenangaben und Wirklichkeit ab, bevor ein Käufer es tut.
- 06
Begleitung bis zur Übergabe
Kaufvertragsentwurf, gegebenenfalls Verwalterzustimmung, Notartermin, Übergabeprotokoll: Wir bleiben Ihr Ansprechpartner, bis der Schlüssel übergeben ist.
Häufige Fragen
Fragen zum Wohnungsverkauf
Ist Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie an. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie der Verkauf Ihrer Wohnung am besten läuft.
Anfrage
Ihre Wohnung verkaufen
Nennen Sie uns Ort, Größe und ob die Wohnung selbst genutzt oder vermietet ist. Wir rufen Sie zurück, besprechen im kostenlosen Erstgespräch Ihre Ziele und nennen Ihnen unsere Konditionen schriftlich, bevor Sie sich entscheiden.
- Telefon
- 07822 7890481
- Einsatzgebiet
- Offenburg, Lahr, Ettenheim, Ringsheim, Herbolzheim, Kenzingen, Emmendingen, Freiburg und die ganze Ortenau
Haben Sie die Kontaktdaten des Verwalters zur Hand? Dann können wir die Unterlagen der Gemeinschaft gleich anfordern.