Wasser- und Brandschaden · Ortenau und Freiburg
Gutachter für Wasserschaden und Brandschaden in der Ortenau und Freiburg
Nach einem Rohrbruch, Starkregen oder Brand zählt jeder Tag. Wir halten Ursache und Schadenumfang fest, messen Feuchte, prüfen den Trocknungserfolg und beschreiben die technisch notwendige Sanierung – als belastbare Grundlage für Ihre Versicherung.
Erste Schritte
Wasserschaden oder Brand: Was Sie sofort tun sollten
Die ersten Stunden entscheiden oft darüber, wie groß der Schaden wird und wie gut er sich später belegen lässt.
- 01
Wasser abstellen, Strom sichern
Hauptwasserhahn schließen und betroffene Stromkreise abschalten, soweit das gefahrlos möglich ist.
- 02
Alles mit Datum fotografieren
Bevor aufgeräumt wird: Fotos von Wasserstand, Flecken, beschädigten Möbeln und Bauteilen – Übersicht und Details.
- 03
Versicherung informieren
Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Gebäude- oder Hausratversicherung und notieren Sie die Schadennummer.
- 04
Nichts voreilig entsorgen
Beschädigte Gegenstände und Bauteile sind Beweismittel. Erst nach Rücksprache mit Versicherung oder Gutachter entsorgen.
- 05
Trocknung nicht ohne Messung beenden
Oberflächen trocknen schnell, Estrich und Mauerwerk nicht. Ob die Trocknung fertig ist, zeigt nur eine Feuchtemessung.
- 06
Sachverständigen früh einbinden
Je früher Ursache und Umfang dokumentiert sind, desto leichter lässt sich der Schaden gegenüber der Versicherung belegen.
Bei Gasgeruch, Stromgefahr oder Einsturzgefahr zuerst das Gebäude verlassen und den Notruf 112 wählen.
Anlässe
Wann ein Gutachten nach Wasser- oder Brandschaden hilft
Ob Leitungswasser, Starkregen oder Feuer: Entscheidend ist, Ursache und Umfang so festzuhalten, dass Versicherung und Handwerker damit arbeiten können.
Leitungswasser und Rohrbruch
Undichte Leitungen, geplatzte Schläuche oder Heizungsrohre: Wir orten die Ursache und erfassen, wie weit sich die Feuchte ausgebreitet hat.
Starkregen, Rückstau, Hochwasser
Nasser Keller nach Unwetter: Wir klären, ob Oberflächenwasser, Rückstau oder Grundwasser die Ursache war – wichtig für die Frage, welche Versicherung zuständig ist.
Brand- und Rußschaden
Nach einem Brand dokumentieren wir beschädigte Bauteile, Rußverteilung und notwendige Sanierungsschritte.
Löschwasserschaden
Oft größer als der Brandschaden selbst: Löschwasser in Decken, Estrich und Wänden wird gemessen und in die Sanierung einbezogen.
Schimmel nach einem Wasserschaden
Wurde zu früh oder unvollständig getrocknet, kann Schimmel folgen. Wir prüfen Zusammenhang und Sanierungsbedarf.
Uneinigkeit mit der Versicherung
Wenn Umfang oder Sanierungsweg strittig sind, schafft ein eigenes Gutachten eine fachliche Grundlage für das Gespräch mit der Versicherung.
Ablauf
Vom ersten Anruf bis zur Kontrollmessung
Vier Schritte. Tippen Sie einen Schritt an, um zu sehen, was dabei passiert.
Inhalt
Was das Gutachten zum Wasser- oder Brandschaden klärt
Das Gutachten ist so aufgebaut, dass Versicherung, Sanierungsbetrieb und bei Bedarf Anwalt genau die Stelle finden, die sie brauchen.
- 01
Ursache des Schadens
Leitungswasser, Rückstau, Oberflächenwasser oder Brandherd – nachvollziehbar begründet.
- 02
Betroffene Bauteile
Decken, Wände, Estrich, Dämmung und Haustechnik, mit Fotos und Lageplan.
- 03
Feuchtewerte und Trocknungsbedarf
Messwerte an benannten Punkten und die Frage, ob und wie getrocknet werden muss.
- 04
Sanierungskonzept
Technisch notwendige Maßnahmen in sinnvoller Reihenfolge, von der Trocknung bis zur Wiederherstellung.
- 05
Kostenschätzung
Aufwand nach Gewerken getrennt und als Schätzung gekennzeichnet.
- 06
Fotodokumentation
Übersicht und Details mit Datum, als Beleg für Versicherung und Handwerker.
Häufige Fragen
Fragen zum Wasser- und Brandschaden
Ist Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie an – gerade bei frischen Schäden hilft ein kurzes Gespräch oft sofort weiter.
Kontakt
Schildern Sie uns den Schaden
Bei frischen Wasser- oder Brandschäden zählt Zeit. Rufen Sie an oder schildern Sie den Schaden kurz – wir melden uns zeitnah und sagen Ihnen, was jetzt sinnvoll ist.
- Telefon
- 07822 7890481
- Einsatzgebiet
- Lahr, Offenburg, Ettenheim, Kenzingen, Emmendingen, Freiburg und die ganze Ortenau
Halten Sie, wenn vorhanden, die Schadennummer Ihrer Versicherung und erste Fotos bereit.