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Restnutzungsdauer · für Vermieter

Restnutzungsdauergutachten: mehr Abschreibung für Ihre vermietete Immobilie

Ist Ihr vermietetes Gebäude älter oder abgenutzter, als die gesetzliche Abschreibung unterstellt? Dann können Sie mit einem Gutachten über die tatsächliche Restnutzungsdauer unter Umständen jährlich deutlich mehr abschreiben. Wir prüfen vorab, ob sich das für Ihr Objekt lohnt, besichtigen es vor Ort und begründen die Restnutzungsdauer nachvollziehbar.

Vorabprüfung im kostenlosen Erstgespräch · Antwort innerhalb von 24 Stunden · Gutachten in 10 Werktagen

ModernisierungenDach, Fenster, Heizung, Leitungen
Bauzustandvor Ort geprüft und dokumentiert
Restnutzungsdauerin Jahren, nachvollziehbar begründet
Baujahr, Modernisierungen und Bauzustand bestimmen, wie lange ein Gebäude wirtschaftlich noch genutzt werden kann.

Für wen

Wann sich ein Restnutzungsdauergutachten lohnt – und wann nicht

Die normale Gebäude-AfA unterstellt bei den meisten Bestandsgebäuden eine Nutzungsdauer von 50 Jahren ab dem Kauf. Bei älteren, wenig modernisierten Gebäuden ist die tatsächliche Restnutzungsdauer oft kürzer. Genau dann kann sich ein Gutachten lohnen.

Ausgedrucktes Gutachten mit Fotodokumentation auf einem SchreibtischRestnutzungsdauergutachten
Das Gutachten begründet die Restnutzungsdauer für Ihr konkretes Gebäude – mit Fotos, Modernisierungsgrad und Bauzustand.
  • Älteres vermietetes Gebäude

    Häuser aus den 1950er- bis 1980er-Jahren ohne umfassende Sanierung haben oft eine deutlich kürzere Restnutzungsdauer als 50 Jahre.

  • Kürzlich gekauft

    Die Abschreibung läuft ab dem Kauf. Wer früh nachweist, dass die Restnutzungsdauer kürzer ist, profitiert über die gesamte Haltedauer.

  • Mehrfamilienhaus und Gewerbe

    Je höher der Gebäudeanteil am Kaufpreis, desto größer der Effekt einer höheren Abschreibung.

  • Eigentumswohnung als Kapitalanlage

    Auch für einzelne vermietete Wohnungen möglich. Entscheidend ist der Zustand des gesamten Gebäudes.

  • Wann es sich meist nicht lohnt

    Bei Neubauten, kernsanierten Gebäuden, sehr geringem Gebäudewert oder selbst genutzten Immobilien. Das sagen wir Ihnen ehrlich im Erstgespräch.

  • Gemeinsam mit Ihrem Steuerberater

    Wir liefern den sachverständigen Nachweis, Ihr Steuerberater setzt ihn in der Steuererklärung um. Gern stimmen wir uns direkt ab.

Ablauf

So entsteht Ihr Restnutzungsdauergutachten

Vier Schritte von der Vorabprüfung bis zum fertigen Gutachten. Tippen Sie einen Schritt an, um zu sehen, was dabei passiert.

Checkliste und Gliedermaßstab auf einer FensterbankSchritt 01
Erst prüfen, dann beauftragen.

Hintergrund

Wie die Restnutzungsdauer die Abschreibung verändert

Ohne Nachweis gilt für Gebäude ein fester AfA-Satz. Weisen Sie eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nach, kann die Abschreibung entsprechend höher ausfallen (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).

  1. 01

    Die festen AfA-Sätze

    Wohngebäude, fertiggestellt vor 1925: 2,5 % pro Jahr. Fertiggestellt 1925 bis 2022: 2 % pro Jahr, also 50 Jahre. Fertiggestellt ab 2023: 3 % pro Jahr. Diese Sätze gelten unabhängig davon, wie alt und abgenutzt das Gebäude beim Kauf tatsächlich ist.

  2. 02

    Was das Gutachten nachweist

    Wie viele Jahre das Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch genutzt werden kann. Grundlage sind Baujahr, Bauweise, Modernisierungsgrad und der Zustand, den wir vor Ort festgestellt haben.

  3. 03

    Rechenbeispiel

    Gebäudeanteil am Kaufpreis 300.000 €. Mit 2 % sind das 6.000 € Abschreibung pro Jahr. Bei einer nachgewiesenen Restnutzungsdauer von 25 Jahren sind es 12.000 € pro Jahr. Wie viel Steuer Sie dadurch sparen, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Vereinfachtes Beispiel, keine Steuerberatung.

  4. 04

    Was die Rechtsprechung verlangt

    Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Sie sich jeder sachgerechten Methode bedienen können, etwa der Immobilienwertermittlungsverordnung. Wichtig ist eine nachvollziehbare, objektbezogene Begründung statt pauschaler Tabellenwerte.

  5. 05

    Grenzen und aktuelle Entwicklung

    Nur für vermietete oder betrieblich genutzte Gebäude, nicht für selbst genutzte. Das Finanzamt prüft jedes Gutachten im Einzelfall. Der Gesetzgeber diskutiert derzeit Änderungen an den Regeln – über den aktuellen Stand informieren wir Sie im Erstgespräch.

  6. 06

    Objektarten

    Vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie betrieblich genutzte Gebäude.

Häufige Fragen

Fragen zum Restnutzungsdauergutachten

Ist Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie an. Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, ob sich ein Gutachten für Ihre Immobilie lohnt.

Anfrage

Lohnt sich ein Gutachten für Ihre Immobilie?

Nennen Sie uns Ort, Baujahr, Kaufjahr und die wichtigsten Modernisierungen. Wir rufen Sie zurück, prüfen im kostenlosen Erstgespräch, ob eine kürzere Restnutzungsdauer realistisch ist, und nennen Ihnen das Honorar schriftlich.

Einsatzgebiet
Offenburg, Lahr, Ettenheim, Herbolzheim, Kenzingen, Emmendingen, Waldkirch, Freiburg und die ganze Ortenau

Steht die nächste Steuererklärung an? Dann nennen Sie uns bitte die Frist.

Rückruf anfordern

Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.