Restnutzungsdauer · für Vermieter
Restnutzungsdauergutachten: mehr Abschreibung für Ihre vermietete Immobilie
Ist Ihr vermietetes Gebäude älter oder abgenutzter, als die gesetzliche Abschreibung unterstellt? Dann können Sie mit einem Gutachten über die tatsächliche Restnutzungsdauer unter Umständen jährlich deutlich mehr abschreiben. Wir prüfen vorab, ob sich das für Ihr Objekt lohnt, besichtigen es vor Ort und begründen die Restnutzungsdauer nachvollziehbar.
Für wen
Wann sich ein Restnutzungsdauergutachten lohnt – und wann nicht
Die normale Gebäude-AfA unterstellt bei den meisten Bestandsgebäuden eine Nutzungsdauer von 50 Jahren ab dem Kauf. Bei älteren, wenig modernisierten Gebäuden ist die tatsächliche Restnutzungsdauer oft kürzer. Genau dann kann sich ein Gutachten lohnen.
Älteres vermietetes Gebäude
Häuser aus den 1950er- bis 1980er-Jahren ohne umfassende Sanierung haben oft eine deutlich kürzere Restnutzungsdauer als 50 Jahre.
Kürzlich gekauft
Die Abschreibung läuft ab dem Kauf. Wer früh nachweist, dass die Restnutzungsdauer kürzer ist, profitiert über die gesamte Haltedauer.
Mehrfamilienhaus und Gewerbe
Je höher der Gebäudeanteil am Kaufpreis, desto größer der Effekt einer höheren Abschreibung.
Eigentumswohnung als Kapitalanlage
Auch für einzelne vermietete Wohnungen möglich. Entscheidend ist der Zustand des gesamten Gebäudes.
Wann es sich meist nicht lohnt
Bei Neubauten, kernsanierten Gebäuden, sehr geringem Gebäudewert oder selbst genutzten Immobilien. Das sagen wir Ihnen ehrlich im Erstgespräch.
Gemeinsam mit Ihrem Steuerberater
Wir liefern den sachverständigen Nachweis, Ihr Steuerberater setzt ihn in der Steuererklärung um. Gern stimmen wir uns direkt ab.
Ablauf
So entsteht Ihr Restnutzungsdauergutachten
Vier Schritte von der Vorabprüfung bis zum fertigen Gutachten. Tippen Sie einen Schritt an, um zu sehen, was dabei passiert.
Hintergrund
Wie die Restnutzungsdauer die Abschreibung verändert
Ohne Nachweis gilt für Gebäude ein fester AfA-Satz. Weisen Sie eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nach, kann die Abschreibung entsprechend höher ausfallen (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).
- 01
Die festen AfA-Sätze
Wohngebäude, fertiggestellt vor 1925: 2,5 % pro Jahr. Fertiggestellt 1925 bis 2022: 2 % pro Jahr, also 50 Jahre. Fertiggestellt ab 2023: 3 % pro Jahr. Diese Sätze gelten unabhängig davon, wie alt und abgenutzt das Gebäude beim Kauf tatsächlich ist.
- 02
Was das Gutachten nachweist
Wie viele Jahre das Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch genutzt werden kann. Grundlage sind Baujahr, Bauweise, Modernisierungsgrad und der Zustand, den wir vor Ort festgestellt haben.
- 03
Rechenbeispiel
Gebäudeanteil am Kaufpreis 300.000 €. Mit 2 % sind das 6.000 € Abschreibung pro Jahr. Bei einer nachgewiesenen Restnutzungsdauer von 25 Jahren sind es 12.000 € pro Jahr. Wie viel Steuer Sie dadurch sparen, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Vereinfachtes Beispiel, keine Steuerberatung.
- 04
Was die Rechtsprechung verlangt
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Sie sich jeder sachgerechten Methode bedienen können, etwa der Immobilienwertermittlungsverordnung. Wichtig ist eine nachvollziehbare, objektbezogene Begründung statt pauschaler Tabellenwerte.
- 05
Grenzen und aktuelle Entwicklung
Nur für vermietete oder betrieblich genutzte Gebäude, nicht für selbst genutzte. Das Finanzamt prüft jedes Gutachten im Einzelfall. Der Gesetzgeber diskutiert derzeit Änderungen an den Regeln – über den aktuellen Stand informieren wir Sie im Erstgespräch.
- 06
Objektarten
Vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie betrieblich genutzte Gebäude.
Häufige Fragen
Fragen zum Restnutzungsdauergutachten
Ist Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie an. Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, ob sich ein Gutachten für Ihre Immobilie lohnt.
Anfrage
Lohnt sich ein Gutachten für Ihre Immobilie?
Nennen Sie uns Ort, Baujahr, Kaufjahr und die wichtigsten Modernisierungen. Wir rufen Sie zurück, prüfen im kostenlosen Erstgespräch, ob eine kürzere Restnutzungsdauer realistisch ist, und nennen Ihnen das Honorar schriftlich.
- Telefon
- 07822 7890481
- Einsatzgebiet
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