Immobilienbewertung · Ortenau und Freiburg
Immobiliengutachter für die Ortenau und Freiburg
Wir ermitteln den Wert Ihres Hauses, Ihrer Wohnung, Ihres Gewerbeobjekts oder Grundstücks – nachvollziehbar nach Immobilienwertermittlungsverordnung und immer mit Besichtigung vor Ort. Vom mündlichen Wert bis zum Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Weil wir auch Bausachverständige sind, bewerten wir den Bauzustand fachkundig mit – er bestimmt den Wert oft stärker als gedacht.
Anlässe
Wann Sie einen Immobiliengutachter brauchen
Ein Online-Rechner liefert einen Durchschnitt. Wenn es um Geld zwischen Erben, Ehepartnern oder mit dem Finanzamt geht, brauchen Sie einen Wert, der begründet ist und einer Prüfung standhält.
Erbschaft und Erbengemeinschaft
Ein neutraler Wert als Grundlage für die Aufteilung unter Erben, die Auszahlung von Miterben und den Pflichtteil – damit niemand dem anderen misstrauen muss.
Trennung und Scheidung
Stichtagsbezogene Bewertung für den Zugewinnausgleich oder die Übernahme der Immobilie durch einen Partner.
Schenkung und Übertragung
Wenn Eltern ihr Haus übertragen: Wert der Immobilie, Wohnrecht und Nießbrauch sauber erfasst – als Grundlage für Vertrag und Steuer.
Finanzamt und Steuer
Bewertung für steuerliche Zwecke, etwa wenn der Wert des Finanzamts zu hoch erscheint oder bei der Entnahme aus dem Betriebsvermögen. Den Umfang stimmen wir mit Ihrem Steuerberater ab.
Verkauf und Kauf
Ein realistischer Wert statt Bauchgefühl oder Portalpreis – für Ihre Preisvorstellung, die Verhandlung und Gespräche mit der Bank.
Vermietete Immobilie und AfA
Mit einem Restnutzungsdauergutachten können Vermieter unter Umständen höher abschreiben. Wir prüfen, ob sich das für Ihr Objekt lohnen kann.
Ablauf
So entsteht Ihr Immobiliengutachten
Vier Schritte vom ersten Gespräch bis zum fertigen Gutachten. Tippen Sie einen Schritt an, um zu sehen, was dabei passiert.
Gutachtenarten
Das passende Gutachten für Ihren Zweck
Nicht jeder Anlass braucht ein 60-seitiges Gutachten. Wir empfehlen Ihnen den Umfang, der zu Ihrem Zweck passt – und sagen Ihnen offen, wenn ein kürzeres Format ausreicht.
- 01
Mündliche Wertexpertise
Besichtigung, Wertermittlung und Ergebnis im persönlichen Gespräch. Gut für Verkaufsüberlegungen und die private Vermögensplanung.
- 02
Kurzgutachten
Kompakte schriftliche Bewertung mit nachvollziehbarer Herleitung. Geeignet für private Zwecke, etwa als Einigungsgrundlage unter Erben oder Partnern – nicht für Gericht oder Finanzamt.
- 03
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Ausführliches Gutachten mit Prüfung aller wertrelevanten Unterlagen, Baubeschreibung, Markt- und Verfahrensanalyse. Für Erbschaft, Schenkung, Scheidung, Finanzamt und Gericht.
- 04
Restnutzungsdauergutachten
Für Vermieter: Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer des Gebäudes, um unter Umständen höher abschreiben zu können. Ob sich das lohnt, klären wir vorab.
- 05
Rechte und Belastungen
Wohnrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht, Wegerecht oder Baulasten verändern den Wert. Wir bewerten sie im Gutachten mit.
- 06
Objektarten
Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeobjekte und unbebaute Grundstücke.
Häufige Fragen
Fragen an den Immobiliengutachter
Ist Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie an. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welches Gutachten Sie wirklich brauchen.
Anfrage
Immobilie bewerten lassen
Nennen Sie uns Ort, Art der Immobilie und den Anlass. Wir rufen Sie zurück, empfehlen im kostenlosen Erstgespräch die passende Gutachtenart und nennen Ihnen das Honorar schriftlich, bevor wir beginnen.
- Telefon
- 07822 7890481
- Einsatzgebiet
- Offenburg, Lahr, Ettenheim, Herbolzheim, Kenzingen, Emmendingen, Waldkirch, Freiburg und die ganze Ortenau
Gibt es eine Frist, etwa vom Finanzamt oder Gericht? Dann nennen Sie sie bitte gleich mit.