Bauschadensgutachten · Ortenau und Freiburg
Gutachter für Bauschäden in der Ortenau und Freiburg
Risse, Feuchtigkeit oder ein Mangel nach Handwerkerleistung: Wir erfassen Bauschäden vor Ort, dokumentieren den Befund mit Messwerten und Fotos und bewerten Ursache, Umfang und Sanierungsweg – nachvollziehbar für Sie, Versicherung, Baufirma und Gericht.
Anlässe
Wann ein Bauschadensgutachten weiterhilft
Meist ruft man uns, wenn eine Veränderung am Gebäude auffällt und unklar bleibt, ob sie harmlos ist – oder wenn ein Mangel gegenüber Baufirma, Versicherung oder Gericht belegt werden muss.
Risse in Wand, Decke oder Fassade
Neu aufgetretene oder wachsende Risse – mit der Frage, ob es sich um Setzung, Schwinden oder eine Bauteilbewegung handelt.
Feuchte, Schimmel, nasser Keller
Feuchte Flächen, Salzausblühungen oder Schimmel. Wir gehen der Herkunft der Feuchtigkeit nach, statt nur das Symptom zu beschreiben.
Mangel nach Handwerkerleistung
Die Ausführung weicht von Vertrag, Planung oder Regelwerk ab. Wir halten den Befund so fest, dass Sie den Mangel gegenüber der Baufirma rügen können.
Gutachten für ein Gerichtsverfahren
Wenn ein Streit vor Gericht geht oder gehen könnte: nachvollziehbare Feststellungen, Messwerte und Fotos als technische Grundlage für Gericht und Anwalt.
Schadenmeldung an die Versicherung
Leitungswasser, Sturm, Hagel: Der Schadenumfang wird dokumentiert und der Instandsetzungsaufwand eingeschätzt.
Zustand vor Abbruch oder Baustart
Beweissicherung am Nachbargebäude, bevor Erschütterungen, Grundwasserabsenkung oder Aushub beginnen.
Ablauf
Vom Anruf bis zum fertigen Gutachten
Vier Schritte, in dieser Reihenfolge. Tippen Sie einen Schritt an, um zu sehen, was dabei passiert.
Inhalt
Was in Ihrem Bauschadensgutachten steht
Der Aufbau folgt immer derselben Gliederung. So finden auch Versicherung, Anwalt, Gericht oder Handwerksbetrieb die Stelle, die sie brauchen.
- 01
Auftrag und Fragestellung
Wer hat beauftragt, welche Fragen soll das Gutachten beantworten, welche Unterlagen lagen vor.
- 02
Objekt und Vorgeschichte
Gebäude, Bauweise, Baujahr, bekannte Vorschäden und bisherige Maßnahmen.
- 03
Feststellungen vor Ort
Was beim Ortstermin tatsächlich vorgefunden wurde – beschreibend, ohne Bewertung.
- 04
Fotodokumentation und Messwerte
Bilder mit Maßstab, benannte Messpunkte, Riss- und Feuchtewerte, Skizzen.
- 05
Bewertung und Ursache
Einordnung der Feststellungen, geprüfte und ausgeschlossene Ursachen, Bezug auf Regelwerk und Vertrag.
- 06
Vorschlag zur Instandsetzung
Sinnvolle Reihenfolge der Maßnahmen, notwendige Vorarbeiten, Hinweise auf Dringlichkeit.
- 07
Kostenschätzung
Aufwand für die Instandsetzung, nach Gewerken getrennt und als Schätzung gekennzeichnet.
- 08
Anlagen
Verwendete Unterlagen, Messprotokolle, Pläne und, wenn vorhanden, Laborergebnisse.
Häufige Fragen
Fragen zum Bauschadensgutachten
Ist Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie an. Ein kurzes Gespräch klärt meist schon, ob ein Gutachten der richtige Weg ist.
Kontakt
Schildern Sie uns den Schaden
Ein Anruf reicht für den Anfang. Wir hören zu, sagen Ihnen ehrlich, ob ein Gutachten der passende Weg ist, und was es voraussichtlich kostet.
- Telefon
- 07822 7890481
- Einsatzgebiet
- Lahr, Offenburg, Ettenheim, Kenzingen, Emmendingen, Freiburg und die ganze Ortenau
Bei akuten Schäden – eindringendes Wasser, Verformungen, Standsicherheit – rufen Sie bitte direkt an.