Das Wichtigste in Kürze
- Am 21. Oktober 2026 haben Justiz- und Finanzministerium Eckpunkte vorgelegt: Neue Wohngebäudeversicherungen sollen Elementarschäden standardmäßig einschließen.
- Bestehende Verträge sollen per Angebot erweitert werden – wer nicht reagiert, erhält den Schutz nach einem Jahr automatisch.
- Der Selbstbehalt soll im Standardschutz bei höchstens 20.000 Euro liegen; eine günstigere Mindestvariante mit höherem Eigenanteil wird geprüft.
- Noch ist nichts beschlossen: Ein Gesetzentwurf wird frühestens im ersten Quartal 2027 erwartet.
- Unabhängig davon lohnt jetzt der Blick in den eigenen Vertrag und auf bauliche Schwachstellen am Haus.
Was die Bundesregierung vorgelegt hat
Am 21. Oktober 2026 haben Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil Eckpunkte zur Absicherung gegen Elementarschäden an Länder und Verbände verschickt. Es handelt sich noch nicht um einen Gesetzentwurf, sondern um eine Diskussionsgrundlage. Länder und Verbände können bis zum 2. Dezember 2026 Stellung nehmen. Ein ausformulierter Gesetzentwurf wird nach den bisherigen Berichten frühestens im ersten Quartal 2027 erwartet.
Hintergrund: Laut Versicherungswirtschaft (GDV) waren im Juni 2026 bundesweit nur 59 Prozent der Wohngebäude gegen Naturgefahren wie Hochwasser oder Starkregen versichert. Viele Eigentümer verlassen sich auf eine Wohngebäudeversicherung, die solche Schäden ohne Zusatzbaustein gar nicht abdeckt.
Die Kernpunkte im Überblick
Nach übereinstimmenden Berichten sieht das Eckpunktepapier Folgendes vor:
- Neue Verträge: Neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen sollen Elementarschäden standardmäßig einschließen, etwa Überschwemmung durch Hochwasser oder Starkregen, Erdbeben und Lawinen.
- Bestehende Verträge: Versicherer sollen ihren Kunden die Erweiterung anbieten. Wer auf das Angebot nicht reagiert, bekommt den Schutz nach einem Jahr automatisch in den Vertrag aufgenommen.
- Selbstbehalt: Im Standardschutz sollen Eigentümer im Schadenfall höchstens 10 Prozent der Leistung selbst tragen, maximal 20.000 Euro.
- Mindestversicherung als Option: Geprüft wird eine günstigere Variante mit deutlich höherem Eigenanteil – bis zu 50 Prozent, maximal 100.000 Euro.
- Mieter: Die Ministerien prüfen, ob Vermieter die Mehrkosten für den Elementarschutz nicht auf Mieter umlegen dürfen.
Eine allgemeine Pflicht, überhaupt eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, ist nach den Berichten nicht vorgesehen. Offen ist außerdem, ob die im Koalitionsvertrag angekündigte staatliche Rückversicherung kommt und wie die Beiträge ausgestaltet werden.
Noch ist nichts beschlossen. Die Eckpunkte können sich im Gesetzgebungsverfahren deutlich verändern. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass ein künftiges Gesetz bestehende Lücken für Sie schließt – entscheidend ist, was heute in Ihrem Vertrag steht.
Was Eigentümer jetzt prüfen sollten
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens lohnt ein Blick in die eigenen Unterlagen. Diese Fragen helfen bei der Einordnung:
- Enthält Ihre Wohngebäudeversicherung einen Baustein für Elementarschäden – und welche Gefahren sind genau genannt?
- Ist Rückstau mitversichert, und sind dafür Rückstausicherungen vorgeschrieben?
- Wie hoch ist der vereinbarte Selbstbehalt?
- Gibt es Auflagen, etwa zur Wartung von Rückstauklappen oder zur Nutzung des Kellers?
- Liegt Ihr Grundstück in einem ausgewiesenen Hochwasser-Risikogebiet?
Ob und in welcher Form ein Zusatzschutz für Sie sinnvoll ist, klären Sie mit Ihrem Versicherer oder einem unabhängigen Versicherungsberater. Wir geben dazu keine Versicherungsempfehlung – wir schauen auf das Gebäude.
Prävention bleibt Aufgabe des Eigentümers
Auch eine Versicherung verhindert keinen Schaden. Der GDV fordert deshalb neben dem Versicherungsschutz verbindliche Präventionsmaßnahmen. Für Eigentümer heißt das: Bauliche Schwachstellen kennen und beheben, bevor das nächste Unwetter kommt. Typische Punkte sind:
- fehlende oder nicht gewartete Rückstausicherung in Abwasserleitungen
- ebenerdige Kellerfenster, Lichtschächte und Kellerabgänge ohne Schutz vor Oberflächenwasser
- Gefälle von Hof und Zufahrt in Richtung Gebäude
- undichte Hauseinführungen für Leitungen
- hochwertige Technik oder Heizung im Keller ohne Schutz vor eindringendem Wasser
Wer saniert oder neu baut, sollte diese Punkte schon in der Planung berücksichtigen. Nachträgliche Lösungen sind meist teurer.
Hochwassergefahr in Baden-Württemberg selbst prüfen
In Baden-Württemberg können Sie die Hochwassergefahr für Ihr Grundstück kostenlos einsehen. Das Land stellt Hochwassergefahrenkarten für vier Szenarien bereit: HQ10, HQ50, HQ100 und HQextrem. HQ10 und HQ100 bezeichnen Hochwasser, die statistisch einmal in 10 beziehungsweise 100 Jahren auftreten. Die HQ100-Fläche gilt als festgesetztes Überschwemmungsgebiet, für das besondere bauliche Vorgaben gelten.
Im Kartendienst UDO der Landesanstalt für Umwelt lässt sich per Klick abfragen, wie tief das Wasser an einem bestimmten Punkt stehen könnte. Auch Gemeinden und untere Wasserbehörden geben Auskunft. Gerade in der Ortenau und im Breisgau mit ihren vielen Flüssen und Bächen lohnt sich der Blick – auch vor einem Hauskauf. Beachten Sie: Starkregen kann auch fernab von Gewässern zu Schäden führen.
Wenn der Schaden schon eingetreten ist
Nach einem Wasserschaden zählt eine saubere Dokumentation. Halten Sie Ursache, Ausmaß und Zeitpunkt mit Fotos fest, informieren Sie Ihren Versicherer zeitnah und entfernen Sie beschädigte Bauteile möglichst erst nach Absprache. Streiten Versicherer und Eigentümer über die Ursache – etwa Starkregen, Rückstau oder ein undichtes Rohr –, hilft ein unabhängiges Gutachten zum Wasserschaden. Bei rechtlichen Fragen zum Versicherungsvertrag ist ein Fachanwalt für Versicherungsrecht der richtige Ansprechpartner.
Wie wir Sie unterstützen
Als Bausachverständige beurteilen wir den baulichen Zustand Ihres Gebäudes unabhängig. Wir zeigen Schwachstellen beim Schutz gegen eindringendes Wasser auf, ordnen Schäden nach Ursache und Umfang ein und dokumentieren den Zustand nachvollziehbar im Rahmen einer Beweissicherung. Beim Kauf einer Immobilie prüfen wir, ob es Hinweise auf frühere Feuchte- oder Wasserschäden gibt – bevor Sie unterschreiben.
Häufige Fragen
Persönliche Beratung
Wasserschaden oder Schwachstelle am Haus?
Wir beurteilen Ursache und Umfang von Wasserschäden unabhängig und zeigen bauliche Schwachstellen auf – verständlich dokumentiert, damit Sie mit Versicherung und Handwerkern auf sicherer Grundlage sprechen.
Quellen
- Pfefferminzia: Hubig und Klingbeil legen Eckpunkte für Elementarschaden-Schutz vor (21.10.2026)
- Cash.: Was die geplante Elementarschadenversicherung-Pflicht für Hausbesitzer bedeutet (22.10.2026)
- Handelsblatt: Berlin plant besseren Versicherungsschutz für Elementarschäden (21.10.2026)
- Ad-hoc-news: Elementarschaden-Pflicht – Länder und Verbände können bis 2. Dezember Stellung nehmen
- Hochwasser Baden-Württemberg: Hochwassergefahrenkarten
Dieser Beitrag gibt den Stand zum Veröffentlichungsdatum wieder und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall.
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